BELLER
Demontagen Altmetall Schrott GmbH
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Seit 1989 professionelle Demontagen, Altmetall- und Schrotthandel in Berlin


Stand: 24.08.2009

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Unsere Leistungen

Beller Demontagen Altmetall Schrott GmbH bietet Ihnen:
Demontage und Rückbau von Anlagen aller Art
bedarfsgerechte Entsorgung im Betrieb und auf Baustellen
Stellung von Behältern zur Entsorgung, wie Mulden und Container
Ankauf von Altmetall

Darüber hinaus finden Sie in der folgenden Tabelle auszugsweise die Entsorgungsleistungen für die wir zertifiziert sind:

Nr. Bezeichnung E
i
n
B
e
f
L
a
g
B
e
h
01 ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHANDLUNG VON BODENSCHÄTZEN ENTSTEHEN        
01 05 Bohrschlämme und andere Bohrabfälle        
01 05 04 Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen X X    
01 05 99 Abfälle a. n. g. X X    
02 ABFÄLLE AUS LANDWIRTSCHAFT, GARTENBAU, TEICHWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT, JAGD UND FISCHEREI SOWIE DER HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON NAHRUNGSMITTELN        
0201 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei        
02 01 10 Metallabfälle X X X X
05 01 17 Bitumen X X    
10 02 Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie        
10 02 01 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke X X    
10 02 02 unverarbeitete Schlacke X X    
10 02 10 Walzzunder X X X X
10 02 11* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung X X    
10 02 12 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen X X    
10 02 99 Abfälle a. n. g. X X    
10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie        
10 03 02 Anodenschrott X X    
10 03 05 Aluminiumoxidabfälle X X    
10 03 09* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze X X    
10 03 15* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt X X    
10 03 16 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt X X    
10 03 19* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält X X    
10 03 20 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt X X    
10 03 21* andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefahrliche Stoffe enthalten X X
10 03 22 Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen X X X X
10 03 27* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung X X    
10 03 28 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen X X    
10 03 99 Abfälle a. n. g. X X    
10 05 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie        
10 05 04 andere Teilchen und Staub X X X X
10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie        
10 08 09 andere Schlacken X X X X
10 08 10* Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben        
10 08 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen X X X X
10 08 12* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung        
10 08 13 kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen X X X X
10 08 14 Anodenschrott X X X X
10 08 99 Abfälle a. n. g. X X X X
10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl        
10 09 03 Ofenschlacke X X    
10 09 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen X X    
10 09 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen X X    
10 09 07* gefahrliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen X X    
10 09 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen X X    
10 09 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthalt X X    
10 09 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt X X    
10 09 11* andere Teilchen, die gefahrliche Stoffe enthalten X X    
10 09 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen X X    
10 09 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten X X    
10 09 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 1009 13 fallen X X    
10 09 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten X X    
10 09 16 Abfalle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen X X    
10 09 99 Abfälle a. n. g. X X    
10 10 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen        
10 10 03 Ofenschlacke X X    
10 10 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen X X    
10 10 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen X X    
10 10 07* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen X X    
10 10 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen X X    
10 10 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält X X    
10 10 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 1010 09 fällt X X    
10 10 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten X X    
10 10 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 101011 fallen X X    
10 10 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten X X    
10 10 14 Abfalle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen X X    
10 10 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten X X    
10 10 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 101015 fallen X X    
10 10 99 Abfälle a. n. g. X X    
10 11 Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen        
10 11 03 Glasfaserabfall X X    
10 11 05 Teilchen und Staub X X    
10 11 09* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen X X    
10 11 10 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 1011 09 fällt X X    
10 11 11* Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Elektronenstrahlröhren) X X    
10 11 12 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter 1011 11 fällt X X    
10 11 13* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten X X    
10 11 14 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 1011 13 fallen X X    
10 11 15* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten X X    
10 11 99 Abfälle a. n. g. X X X X
10 12 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug        
10 12 01 Rohmischungen vor dem Brennen X X    
10 12 03 Teilchen und Staub X X    
10 12 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung        
10 12 06 verworfene Formen        
10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) X X    
10 12 09* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten X X    
10 12 10 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen X X    
10 12 11* Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten X X    
10 12 12 Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen X X    
10 13 Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissenaus diesen        
10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme X X    
11 ABFÄLLE AUS DER CHEMISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG UND^ESCHICHTUNG VON METALLEN UND ANDEREN WERKSTOFFEN; NICHTEISENHYDROMETALLURGIE        
11 01 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstorfen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisie-        
11 05 01 Hartzink X X X X
11 05 02 Zinkasche X X X X
12 ABFÄLLE AUS PROZESSEN DER MECHANISCHEN FORMGEBUNG SOWIE DER PHYSIKALISCHEN UND MECHANISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG VON METALLEN UND KUNSTSTOFFEN        
12 01 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen        
12 01 01 Eisenfeil- und -drehspäne X X X X
12 01 02 Eisenstaub und -teile X X X X
12 01 03 NE-Metallfeil- und -drehspäne X X X X
12 01 04 NE-Metallstaub und -teilchen X X X X
12 01 05 Kunststoffspäne und -drehspane X X X X
12 01 13 Schweißabfälle X X X X
12 01 17 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 1201 16 fallen X X    
15 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.)        
15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)        
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe X X    
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff X X    
15 01 03 Verpackungen aus Holz X X    
15 01 04 Verpackungen aus Metall X X X X
15 01 05 Verbundverpackungen X X    
15 01 06 gemischte Verpackungen X X X X
15 01 07 Verpackungen aus Glas X X    
16 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND        
1601 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14,16 06 und 16 08)        
16 01 03 Altreifen X X    
16 01 09* Bestandteile, die PCB enthalten X X X  
16 01 17 Eisenmetalle X X X X
16 01 18 Nichteisenmetalle X X X X
16 01 19 Kunststoffe X X    
16 01 20 Glas X X    
16 02 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten        
16 02 09* Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten        
16 02 10* gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen        
16 02 11* gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten X X X  
16 02 12* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten X X X  
16 02 13* gefährliche Bestandteile(2) enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen (2) Gefährliche Bestandteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z.B. Akkumulatoren und unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas. X X X  
16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen X X X X
16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile        
16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen X X X X
16 06 Batterien und Akkumulatoren        
16 06 01* Bleibatterien X X X  
16 06 02* Ni-Cd-Batterien X X X  
16 06 03* Quecksilber enthaltende Batterien        
16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03)        
16 06 05 andere Batterien und Akkumulatoren        
16 06 06* getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren        
16 08 Gebrauchte Katalysatoren        
16 08 01 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridiumoder Platin enthalten (außer 16 08 07) X X X X
16 08 02* gebrauchte Katalysatoren, die gefahrliche Ubergangs-metalle(3) oder deren Verbindungen enthalten (3)Übergangsmetalle im Sinne dieses Eintrages sind: Scandium, Vanadium, Mangan, Kobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirkonium, Molybdän und Tantal. Diese Metalle und ihre Verbindungen werden als gefährlich betrachtet, wenn sie als gefährliche Stoffe eingestuft wurden. Somit entscheidet die Einstufung als gefährliche Stoffe darüber, welche Übergangsmetalle und übergangsmetallhaltigen Verbindungen gefährlich sind.        
16 08 03 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. X X X X
16 08 04 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07) 16 08 05* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsaure enthalten        
16 08 06* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden        
16 08 07* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefahrliche Stoffe verunreinigt sind        
16 11 Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien        
16 11 01* Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefahrliche Stoffe enthalten X X    
16 11 02 Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen X X    
16 11 03* andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten X X    
16 11 04 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 1611 03 fallen X X    
16 11 05* Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten X X    
16 11 06 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen        
17 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN)        
17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik        
17 01 01 Beton X X    
17 01 02 Ziegel X X    
17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik X X    
17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten        
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen X X    
17 02 Holz, Glas und Kunststoff        
17 02 01 Holz X X    
17 02 02 Glas X X    
17 02 03 Kunststoff X X    
17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind X X    
17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte        
17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische        
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen X X    
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte X X    
17 04 Metalle (einschließlich Legierungen)        
17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing X X X X
17 04 02 Aluminium X X X X
17 04 03 Blei X X X X
17 04 04 Zink X X X X
17 04 05 Eisen und Stahl X X X X
17 04 06 Zinn X X X X
17 04 07 gemischte Metalle X X X X
17 04 09* Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind X X    
17 04 10* Kabel, die öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten X X X  
17 04 11 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen X X X X
17 05 Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut        
17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten        
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen X X    
17 05 05* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält        
17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt X X    
17 05 07* Gleisschoner, der gefährliche Stoffe enthält        
17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt X X    
17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe        
17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält        
17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefahrlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält        
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 0601 und 17 06 03 fällt X X    
17 06 05* asbesthaltige Baustoffe X X    
17 08 Baustoffe auf Gipsbasis        
17 08 01* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind        
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 1708 01 fallen X X    
17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle        
17 09 01* Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten        
17 09 02* Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)        
17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfalle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten X X    
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen X X    
19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.        
19 12 01 Papier und Pappe X X    
19 12 02 Eisenmetalle X X X X
19 12 03 Nichteisenmetalle X X X X
19 12 04 Kunststoff und Gummi X X    
19 12 05 Glas X X    
19 12 06* Holz, das gefährliche Stoffe enthält        
19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt X X    
19 12 08 Textilien        
19 12 09 Mineralien (z.B. Sand, Steine) X X    
19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfallen)        
19 12 11* sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten        
19 12 12 sonstige Abfalle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen        
19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser        
19 13 01* feste Abfalle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten        
19 13 02 feste Abfalle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen X X    
19 13 03* Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten        
19 13 04 Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen X X    
19 13 05* Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten        
19 13 06 Schlamme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen X X    
19 13 07* wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten        
19 13 08 wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen        
20 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN        
20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)        
20 01 01 Papier und Pappe X X    
20 01 02 Glas X X    
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfalle        
20 01 10 Bekleidung X X    
20 01 11 Textilien X X    
20 01 13* Lösemittel        
20 01 14* Säuren        
20 01 15* Laugen        
20 01 17* Fotochemikalien        
20 01 19* Pestizide        
20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle        
20 01 23* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten        
20 01 25 Speiseöle und -fette        
20 01 26* Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen        
20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten        
20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen        
20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten        
20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen        
20 01 31* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel        
20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen        
20 01 33* Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten        
20 01 34 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen        
20 01 35* gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile(6) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen (6) Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z.B. unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Akkumulatoren und Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas. X X    
20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, dieunter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 X X    
20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält X X    
20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt X X    
20 01 39 Kunststoffe X X    
20 01 40 Metalle X X X X
20 01 41 Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen        
20 01 99 sonstige Fraktionen a. n. g.        
20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)        
20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle        
20 02 02 Boden und Steine X X    
20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfalle        
20 03 Andere Siedlungsabfälle        
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle X X    
20 03 02 Marktabfälle        
20 03 03 Straßenkehricht        
20 03 04 Fäkalschlamm        
20 03 06 Abfälle aus der Kanalreinigung        
20 03 07 Sperrmüll        
20 03 99 Siedlungsabfälle a. n. g.        

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